
Bei einem Stromausfall haftet in den meisten Fällen der Netzbetreiber für deine Schäden, nicht dein Stromanbieter. Beide sind rechtlich unterschiedliche Unternehmen. Die gesetzliche Grundlage ist § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Bei höherer Gewalt wie Unwetter gilt das allerdings nicht automatisch, dazu weiter unten mehr.
Aktualisiert : Netzbetreiber statt Energieversorger korrigiert, Musterbrief und FAQ ergänzt, doppelte Abschnitte zusammengefasst.
Egal ob es sich um einen kurzen, normalen Ausfall aufgrund technischer Probleme handelt, einen Stromausfall in deiner Region aufgrund eines Unwetters oder sogar einen langanhaltenden landesweiten Blackout: Ein Stromausfall kommt immer unerwartet und kann entweder nur unangenehm sein oder sogar schwerwiegende Folgen haben. Aber wer trägt die Verantwortung bei Stromausfällen? An wen kannst du dich im Schadensfall wenden?
Du fragst dich eventuell, was passiert, wenn Lebensmittel in deinem Kühlschrank verderben oder deine elektronischen Geräte beschädigt werden. Die gute Nachricht ist, dass du in vielen Fällen Anspruch auf Schadensersatz haben kannst. In diesem Artikel zeige ich dir wer haftet, welche Versicherung zusätzlich greift und wie eine Schadensmeldung an den Netzbetreiber aussehen sollte, inklusive einer Vorlage zum Kopieren.
Wer haftet bei einem Stromausfall?

Wer für deinen Schaden aufkommt, hängt von der Ursache des Stromausfalls ab. Es gibt drei typische Fälle:
Technische Probleme im Stromnetz
Liegt die Ursache in einer Störung des Stromnetzes selbst, zum Beispiel ein Kabelschaden oder ein Defekt im Umspannwerk, haftet der Netzbetreiber nach § 18 NAV. Das Gesetz vermutet dabei zunächst ein Verschulden des Netzbetreibers, du musst es also nicht selbst beweisen. Der Schaden muss über 30 Euro liegen, nach oben ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf 5.000 Euro pro Anschlussnutzer begrenzt. Mehr Details zu Überspannungsschäden an Elektrogeräten findest du in meinem separaten Artikel dazu.
Höhere Gewalt wie Unwetter oder Blitzschlag
Wurde der Stromausfall durch Naturereignisse wie ein Unwetter, Hochwasser oder einen Blitzschlag verursacht, greift § 18 NAV in der Regel nicht, weil das keine gewöhnliche Betriebsstörung ist. Hier zählt vor allem deine eigene Versicherung. Bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag gibt es zusätzlich noch einen zweiten, oft übersehenen Weg über das Produkthaftungsgesetz (BGH, Az. VI ZR 144/13), den ich im Artikel zu Elektrogeräten genauer erkläre.
Verursacht durch Dritte
Wurde der Stromausfall zum Beispiel durch Bauarbeiten oder einen Verkehrsunfall verursacht, haftet in der Regel der Verursacher nach den allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts (§ 823 BGB), nicht der Netzbetreiber. Du musst dann den Verursacher identifizieren und deinen Schaden direkt bei ihm beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.
| Ursache | Wer haftet | Was du tun solltest |
| Technische Störung im Netz | Netzbetreiber (§ 18 NAV) | Schaden, Datum und Uhrzeit dokumentieren, schriftlich beim Netzbetreiber melden |
| Höhere Gewalt (Unwetter, Blitzschlag) | Meist keine Haftung, eigene Versicherung prüfen | Versicherungspolice auf Überspannungs- und Blitzschutz prüfen |
| Verursacht durch Dritte | Verursacher (§ 823 BGB) | Verursacher identifizieren, Schaden direkt bei ihm oder dessen Versicherung melden |
Welche Versicherung hilft zusätzlich bei Schäden durch Stromausfall?

Die Haftung des Netzbetreibers deckt nicht jeden Fall ab, gerade nicht bei höherer Gewalt oder wenn dein Schaden unter der 30-Euro-Grenze liegt. Eine zusätzliche Versicherung kann diese Lücke schließen:
- Hausratversicherung: Deckt Schäden an Elektrogeräten und teilweise an Lebensmitteln ab, für verdorbenes Kühlgut meist nur mit einem speziellen Zusatzbaustein.
- Wohngebäudeversicherung: Greift bei Schäden am Gebäude selbst, zum Beispiel an der Elektroinstallation, wenn Überspannungsschäden vertraglich eingeschlossen sind.
- Elektronikversicherung: Speziell für teure elektronische Geräte wie Computer, unabhängig von der Schadensursache.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Für Selbstständige und Unternehmen, wenn ein Stromausfall zu Umsatzausfall führt.
Prüfe bei jeder dieser Versicherungen das Kleingedruckte: Nicht jede Police deckt automatisch Schäden durch höhere Gewalt oder Überspannung ab, das ist oft ein separater Baustein.
Musterbrief: Schadensmeldung an den Netzbetreiber
Für die schriftliche Schadensmeldung kannst du diese Vorlage nutzen. Trage einfach deine Daten und die Details zu deinem Schaden ein.
[Deine Adresse]
[Deine Telefonnummer und E-Mail]
An
[Name des Netzbetreibers]
[Adresse des Netzbetreibers]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Schadensmeldung wegen Stromausfall am [Datum des Stromausfalls]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] kam es gegen [Uhrzeit] in [Ort/Straße] zu einem Stromausfall beziehungsweise einer Überspannung in Ihrem Versorgungsgebiet. Dadurch wurde/wurden folgende(s) Gerät(e) beziehungsweise Gut/Güter beschädigt:
[Liste der beschädigten Gegenstände mit kurzer Beschreibung des Schadens]
Den Schaden beziffere ich auf insgesamt [Betrag] Euro. Eine Auflistung sowie Fotos und Kaufbelege füge ich diesem Schreiben bei.
Ich bitte Sie, den Vorgang gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu prüfen und mir den entstandenen Schaden bis zum [Datum, z. B. 4 Wochen später] zu erstatten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
[Dein Name]
Anlagen: Fotos der Schäden, Kaufbelege, ggf. Reparaturkostenvoranschlag
Wichtig: Finde vorher heraus, wer für deine Adresse tatsächlich der Netzbetreiber ist, nicht dein Stromanbieter. Das kannst du meistens über deine letzte Stromrechnung oder eine kurze Suche nach deiner Postleitzahl und „Netzbetreiber“ herausfinden.
Schritt für Schritt: Was tun bei einem Schaden durch Stromausfall

- Schaden dokumentieren: Mache Fotos oder Videos, notiere Datum und Uhrzeit des Stromausfalls.
- Netzbetreiber ermitteln: Finde heraus, wer für deine Adresse der zuständige Netzbetreiber ist (nicht dein Stromanbieter).
- Schriftlich melden: Nutze den Musterbrief oben und sende ihn per Post oder E-Mail an den Netzbetreiber.
- Belege sichern: Bewahre Kaufbelege, Reparaturrechnungen und das defekte Gerät auf, bis der Fall geklärt ist.
- Versicherung kontaktieren: Melde den Schaden zusätzlich deiner Hausrat- oder Elektronikversicherung, falls vorhanden.
- Frist setzen: Gib dem Netzbetreiber eine angemessene Frist zur Rückmeldung, üblich sind 2 bis 4 Wochen.
Vorsorge für zukünftige Stromausfälle

Schadensersatz zu bekommen ist gut, aber besser ist es, den Schaden gar nicht erst zu haben. Mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du das Risiko deutlich senken:
- Taschenlampe und Ersatzbatterien griffbereit haben, siehe Notbeleuchtung bei Stromausfall
- Steckdosen mit Überspannungsschutz für empfindliche Geräte nutzen
- Ausreichend haltbare Lebensmittel und Trinkwasser vorrätig haben
- Ein Kurbelradio für Informationen im Krisenfall bereithalten
- Über eine Powerstation oder Solaranlage nachdenken, um bei längeren Ausfällen unabhängig zu bleiben
Ich konnte die Powerstation von Jackery ausgiebig testen, hier findest du meinen Erfahrungsbericht dazu. Mehr zur allgemeinen Vorbereitung findest du bei der BBK-Kampagne zum Thema Stromausfall.
Häufige Fragen zu Schadensersatz bei Stromausfall
Wer haftet, wenn bei einem Stromausfall Schäden entstehen?
Bei einer normalen Störung im Stromnetz haftet der Netzbetreiber nach § 18 NAV, nicht dein Stromanbieter. Bei höherer Gewalt wie Unwetter greift das meist nicht, dann zählt deine eigene Versicherung. Wurde der Ausfall durch Dritte verursacht, haftet der Verursacher.
Was mache ich, wenn Lebensmittel in meinem Kühlschrank verdorben sind?
Dokumentiere den Schaden mit Fotos und melde ihn dem Netzbetreiber. Ohne speziellen Zusatzbaustein zahlt die normale Hausratversicherung verdorbene Lebensmittel meist nicht automatisch. Mehr dazu in meinem Artikel zum Kühlschrank bei Stromausfall.
Wie schreibe ich eine Schadensmeldung an den Netzbetreiber?
Nutze den Musterbrief weiter oben auf dieser Seite. Wichtig sind Datum und Uhrzeit des Stromausfalls, eine genaue Schadensbeschreibung, der bezifferte Schaden sowie Fotos und Kaufbelege als Anlage.
Haftet der Netzbetreiber auch bei einem Stromausfall durch Unwetter?
In der Regel nicht, da Naturereignisse als höhere Gewalt gelten und § 18 NAV dann nicht automatisch greift. Bei Blitzschlag gibt es zusätzlich einen Weg über das Produkthaftungsgesetz, den ich im Artikel zu Elektrogeräten genauer erkläre. Ohne diesen Sonderfall bleibt meist nur die eigene Versicherung.
Was mache ich, wenn ein Dritter den Stromausfall verursacht hat?
Zum Beispiel bei Bauarbeiten oder einem Verkehrsunfall haftet der Verursacher nach § 823 BGB, nicht der Netzbetreiber. Identifiziere den Verursacher und melde deinen Schaden direkt bei ihm oder dessen Haftpflichtversicherung.
Mein Fazit zu Schadensersatz bei Stromausfall
Ich hoffe, der Artikel konnte dir helfen, wichtige Informationen zu finden und dich etwas besser auf einen Stromausfall vorzubereiten. Hier auf blackout-bistdubereit.de findest du jede Menge nützliche Tipps rund um Krisenvorsorge und Blackout-Vorbereitung.